09. November 2005
Kein erweiterter Schutz bei Online-Käufen
Bei Online-Geschäften wird es in der Schweiz auch zukünftig kein 7tägiges Widerrufsrecht, keine verlängerte Garantiefrist und kein Recht auf Nachbesserung geben.
Der Bundesrat verzichtet angesichts des erbitterten Widerstands der Wirtschaft auf die Vorlage eines Bundesgesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr und die damit verbundene Revision des OR.
Die Argumente des EJPD lassen zumindest aufhorchen:
Der Bundesrat verzichtet angesichts des erbitterten Widerstands der Wirtschaft auf die Vorlage eines Bundesgesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr und die damit verbundene Revision des OR.
Die Argumente des EJPD lassen zumindest aufhorchen:
- Der mündige Bürger weiss selbst, was für ihn gut und von Vorteil ist. Zusätzliche Vorschriften stellen "eine Form der Bevormundung" dar.
- Das Gesetz würde die Produkte unnötig verteuern.
- Der elektronische Geschäftsverkehr hat sich auch so gut entwickelt.
- Die Schweiz ist nicht staatsvertraglich verpflichtet, die einschlägigen EU-Bestimmungen zu übernehmen.
So bleibt uns zum Glück ein Fernabsatzgesetz im Stile unserer nördlichen Nachbarn erspart.

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