Die Wissenschaftliche Buchgesellschaft ist mit Ihrem Anliegen, Google Book Search das Digitalisieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten per einstweiliger Verfügung zu verbieten, beim Landgericht Hamburg aufgelaufen. Mit dem Entfernen der WBG-Inhalte nach Abmahnung ("opt-out") hat Google seinen Pflichten nach Beurteilung der Richter Genüge getan.

WBG hat den Antrag, der vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels unterstützt wurde, "auf Hinweis des Gerichts" zurückgezogen. In der offiziellen Pressemitteilung gibt man sich aber nicht geschlagen und träumt weiter von einer "einvernehmlichen zukunftsweisenden Lösung" auf der Basis des Projekts (und vermutlichen Rohrkrepierers) "Volltextsuche online".

Wesentlich professioneller fällt die Berichterstattung von Google aus: eine kurze Wiederholung der Prinzipien, an die sich Google trotz aller Befürchtungen selbstverständlich hält, und die geschickte emotionale Rückbesinnung auf "don't be evil":

Google is passionate about the digitization of books, which we believe benefits everyone by making the world's knowledge more accessible. And we're also passionate about being responsible partners who can work closely with our thousands of partners around the world – publishers, authors and libraries – to help make this dream a reality.

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