PageRank-Verlust bei Google ist nicht unfair
Als das Babyportal KinderStart von Google im März 2005 auf einen sehr tiefen PageRank zurückgestuft wurde, brach der Traffic auf der Site und damit auch das Geschäft von einem Tag auf den anderen massiv ein.
KinderStart betrachtete die Rückstufung als unfair und bezichtigte Google vor Gericht der üblen Nachrede, der Rufschädigung und - schon etwas abstrakter - des Verstosses gegen die Redefreiheit. Der Anwalt von KinderStart versuchte sogar, aus der Sache eine Sammelklage zu zimmern.
Die Klage hat nun auf der ganzen Linie Schiffbruch erlitten. Der Richter stellte fest, KinderStart habe nicht nachweisen können, dass Google absichtlich falsche Aussagen gemacht habe. Mittels PageRank auszusagen (auch subjektiv), wie wichtig KinderStart sei, dürfe Google nicht untersagt werden.
Heisst das nun, dass wir Google auch diesem Punkt auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind?
Oder müssen wir froh sein, dass das amerikanische Rechtssystem eine hirnrissige Klage für einmal hat auflaufen lassen?

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